Im Südtiroler Sanitätsbetrieb gibt es eine Kleiderordnung. Damit soll den Leistungsempfängern eine gewisse Orientierung im sanitären Wirrwarr gegeben werden. Man/frau kann so Ärzte von Krankenpflegern, Techniker von Pflegehelfern, Reinigungskräfte von Verwaltungsangestellten, usw... unterscheiden. Auch für die Krankenhaushygiene ist eine geordnete und saubere Dienstkleidung unerlässlich. Sie trägt auch entschieden zu einer besseren "erlebten Qualität" bei, d.h. als Patient fühlt man sich sofort in besseren Händen, wenn das Personal ordentlich gekleidet ist. Auch sehen die einzelnen Berufe im einheitlichem outfit ihre Identität und Stolz. Eine Uniform gibt Sicherheit - ganz konkret als Schutz, aber auch beim Auftreten in der Öffentlichkeit, beim Verkörpern der Rolle. Der Arbeitgeber muss vertraglich für eine angemessene und sichere Dienstkleidung sorgen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet diese zu tragen. Nicht zuletzt dient eine Kleiderordnung auch dazu, die Dienstkleidung von Tausenden von Angestellten auf vernünftige und wirtschaftliche Art und Weise zu managen, denn die Wäsche muss gekauft, gewaschen, gelagert und verteilt werden - und das auf Kosten des Steuerzahlers.
Die Arbeitskleidung im Sanitätswesen soll und darf also - ganz im Gegensatz zum Privatleben - nicht Ausdruck von Individualität sein. Oder doch? Und wenn ja, bis zu welchem Punkt? Die Gratwanderung zwischen der Einhaltung von Regeln und dem menschlichen Bestreben nach individuellem Ausdruck ist oft schwierig, manchmal delikat, manchmal führt sie zum Absturz... Sicher gewährt sie uns eine Gelegenheit zum Nachdenken, manchmal zwingt sie uns zu Entscheidungen - wie im vorliegenden Fall: ist das Tragen eines Kleidungsstückes als Ausdruck des religiösen Glaubens - auch entgegen der gültigen Kleiderordnung - legitim? Sollte die Regel geändert werden? Wenn ja, in welchem Ausmaß? Haben Patienten das Recht auf "neutral" gekleidete Angestellte? Wenn nicht, könnte das Vertrauen bestimmter Patienten in das Gesundheitspersonal durch das Tragen religiöser Symbole beeinträchtigt werden? Soll eine muslimische Krankenpflegerin gegenüber einem katholischen Patienten tolerant sein, wenn sie weiß, dass ihre Kleidung Angst oder Unbehagen hervorruft, oder soll jeglicher Patient gegenüber dieser Krankenpflgerin tolerant sein, welche umgekehrt ohne ihre Kopfbedeckung Unbehagen empfindet? Würde ein Kopftuchverbot die Religionsfreiheit einschränken? Würden wir einem jüdischen Angestellten auch die Kippa verbieten? Könnten wir dann dennoch die Kruzifixe an der Wand hängen lassen..?
Die Meinung der salto-comunity könnte zur Entscheidungsfindung beitragen...
Weitere Artikel zum Thema...
oew
Kommentar schreiben
Zum Kommentieren bitte einloggen!Kommentare